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Hohe Haftstrafe für kurdischen Aktivisten

Koblenz. Ein kurdischer Aktivist ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Özgür A. »hauptamtlicher Kader« der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) war. Am Donnerstag wird ein Urteil gegen einen weiteren Kurden vor dem OLG Frankfurt am Main erwartet, hier fordert die Anklage mehr als fünf Jahre Haft. Es sei zu befürchten, »dass die besonders hohen Haftstrafen die neue Linie der bundesdeutschen Justiz bei der Verfolgung der kurdischen Bewegung« sei, hieß es von Azadi, dem Rechtshilfefonds für Kurden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.05.2023, Seite 2, Inland

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