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Wahlrecht: Karlsruhe will ältere Klage verhandeln

Karlsruhe. Trotz der inzwischen beschlossenen weitreichenden Wahlrechtsreform der Ampelkoalition setzt das Bundesverfassungsgericht sein Verfahren zur Vorgängerreform der CDU/CSU-SPD-Koalition aus dem Jahr 2020 fort – gegen den Willen von FDP, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen, die damals gemeinsam geklagt hatten. Die Abgeordneten der damaligen Oppositionsfraktionen hatten beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Das sei abzulehnen, weil ein »erhebliches Interesse« daran bestehe, ob die Abgeordneten des aktuellen Bundestags »auf verfassungsmäßiger Grundlage gewählt worden sind«, hieß es zur Begründung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2023, Seite 4, Inland

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