4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.03.2023, Seite 2 / Inland

NRW-Versammlungsgesetz unverhältnismäßig

Berlin. Das seit Januar in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsrecht schränkt das Recht auf friedliche Versammlung unverhältnismäßig ein. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht zur weltweiten Menschenrechtslage der Nichtregierungsorganisation Amnesty International hervor. Der Grund sei die »Ausweitung staatlicher Kontroll- und Eingriffsbefugnisse«. Dem Bericht zufolge reichen die Änderungen, »die nach heftiger Kritik am Gesetz vorgenommen wurden«, nicht aus, »um kritische Bestimmungen« wie strafrechtliche Sanktionen für nicht angemeldete Versammlungen zu adressieren. (jW)