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Kliniken empfehlen Regeln für Leiharbeit

Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfiehlt ihren Mitgliedern aufgrund des hohen Anteils der Leiharbeit in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einen Musterrahmenvertrag zur »Arbeitnehmerüberlassung« zwischen Leiharbeitsfirmen und Krankenhäusern beziehungsweise Pflegeeinrichtungen. Der Musterrahmenvertrag soll laut Pressemitteilung der BKG folgende Ziele verfolgen: Verbindlichkeit der Einsätze (Vertragsstrafe), Gewährleistung von Qualität, Qualifizierung und Zusicherung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Leiharbeitsfirmen.

»Wir schlagen mit den Empfehlungen des Rahmenvertrags einen ›Fairnessvertrag‹ in beide Richtungen vor. Eine klare, spürbar normative Eindämmung von Zeitarbeit in der Pflege ist aber weiterhin ein Muss«, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. Denn »häufiger personeller Wechsel und mangelnde Kenntnis der Abläufe vor Ort und der Patienten können dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können und so die Patientensicherheit beeinträchtigt wird«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2023, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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