-
28.03.2023
- → Betrieb & Gewerkschaft
Kliniken empfehlen Regeln für Leiharbeit
Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfiehlt ihren Mitgliedern aufgrund des hohen Anteils der Leiharbeit in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einen Musterrahmenvertrag zur »Arbeitnehmerüberlassung« zwischen Leiharbeitsfirmen und Krankenhäusern beziehungsweise Pflegeeinrichtungen. Der Musterrahmenvertrag soll laut Pressemitteilung der BKG folgende Ziele verfolgen: Verbindlichkeit der Einsätze (Vertragsstrafe), Gewährleistung von Qualität, Qualifizierung und Zusicherung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Leiharbeitsfirmen.
»Wir schlagen mit den Empfehlungen des Rahmenvertrags einen ›Fairnessvertrag‹ in beide Richtungen vor. Eine klare, spürbar normative Eindämmung von Zeitarbeit in der Pflege ist aber weiterhin ein Muss«, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. Denn »häufiger personeller Wechsel und mangelnde Kenntnis der Abläufe vor Ort und der Patienten können dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können und so die Patientensicherheit beeinträchtigt wird«. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!