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Kritik an Debatte über Strafmündigkeit

Berlin. Nach der Ermordung eines zwölfjährigen Mädchens durch minderjährige Täterinnen in Nordrhein-Westfalen hat sich der Deutsche Anwaltverein gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. »Die ›Vergeltung‹ gegenüber Kindern kann kein Teil unseres Justizsystems sein«, wird der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Swen Walentowski in einer Mitteilung des Vereins vom Montag zitiert. Das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel, um auf solche Gewalttaten zu reagieren. »So schrecklich der Vorfall auch ist und uns fassungslos macht: Kriminalpolitik darf sich nicht nach Einzelfällen richten.« Konservative Akteure fordern mit Blick auf das Alter der beiden Täterinnen – 12 und 13 Jahre – eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.03.2023, Seite 4, Inland

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