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Wirecard: Bafin muss nicht entschädigen

München. Aktionäre von Wirecard haben auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keinen Anspruch auf Schadenersatz für ihre Kursverluste gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Das Berufungsgericht bestätigte am Freitag in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Ein Aktionär hatte die Bafin wegen angeblicher Versäumnisse bei der Aufsicht über den bayerischen Zahlungsabwickler und wegen Amtsmissbrauchs verklagt. Wirecard war 2020 in die Insolvenz gerutscht, nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein vorgebliches Guthaben von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht existierte. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2023, Seite 4, Inland

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