-
10.02.2023
- → Feuilleton
Wollen und Dürfen
Nach den Diskussionen um die Documenta 15 mit als antisemitisch interpretierten Kunstwerken hat der Zentralrat der Juden in Deutschland erneut Konsequenzen gefordert. »Sich in Reden gegen Antisemitismus auszusprechen, ist gut und wichtig, aber
hieraus müssen auch Handlungen erwachsen«, sagte der Geschäftsführer des Zentralrats, Daniel Botmann, am Mittwoch in Berlin im Kulturausschuss des Bundestages. Bei der Documenta sei Verantwortungslosigkeit zum Konzept gemacht worden. Das müsse sich ändern. »Es geht nicht darum, Symptome zu behandeln, ein Bild abzuhängen oder nachträglich kontextualisierende Texte zu ergänzen. Sondern wir müssen an die Wurzel des Problems ran«, sagte Botmann. Der Ausschluss von Antisemitismus und die Wahrung der Kunstfreiheit seien keine Gegensätze.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) betonte, Antisemitismus und Rassismus dürften keinen Platz haben bei Kunstausstellungen. Staatliche Förderung von Kunst verbinde sich mit Verantwortung, diese sei in Kassel nicht wahrgenommen worden. Der Bund sei bereit, bei der Documenta, neben der Biennale in Venedig die wichtigste Ausstellung für Gegenwartskunst, wieder mehr Verantwortung zu übernehmen. Roth betonte den hohen Wert von Kunst. Gleichzeitig müsse gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorgegangen werden. Sie verwies darauf, dass staatliches Wollen und Dürfen nicht immer identisch seien.
Nicole Deitelhoff, Vorsitzende des Gremiums zur fachwissenschaftlichen Begleitung der Documenta, sagte, die Documenta sei auf das kuratorische Konzept nicht vorbereitet gewesen. Sie forderte, die Geschäftsführung zu stärken und Konfliktregeln festzuhalten. Der Bund solle wieder eingebunden werden in die Verantwortung. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass auch künftig nicht auszuschließen sei, dass Kunstwerke mit antisemitischen Inhalten entdeckt würden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!