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EU-Einigung bei globaler Mindeststeuer

Brüssel. Die EU-Staaten haben sich auf eine Richtlinie zur Umsetzung der internationalen Mindeststeuer für Großunternehmen verständigt. Die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft teilte dies am späten Montag abend nach einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel mit. Demnach müssen internationale Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Bis Ende 2023 soll die Richtlinie jeweils in nationales Recht übertragen werden müssen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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