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Wahlwiederholungen nicht an einem Termin
Berlin. In Berlin werden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und die in einigen Stimmbezirken zum Bundestag nicht am selben Tag wiederholt werden. Grund sei, dass die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl »anderen Fristen unterliegt«, erklärte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag. Die erneute Wahl des Landesparlaments müsse nach der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Und sofern keine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundestagswahlwiederholung erhoben werde, müsse diese nach spätestens 60 Tagen stattfinden. (AFP/jW)
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