Zum Inhalt der Seite

Wahlwiederholungen nicht an einem Termin

Berlin. In Berlin werden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und die in einigen Stimmbezirken zum Bundestag nicht am selben Tag wiederholt werden. Grund sei, dass die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl »anderen Fristen unterliegt«, erklärte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag. Die erneute Wahl des Landesparlaments müsse nach der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Und sofern keine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundestagswahlwiederholung erhoben werde, müsse diese nach spätestens 60 Tagen stattfinden. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2022, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!