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Bundestag für Gesetz zu »Triageentscheidung«

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag abend einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Künftig darf die Entscheidung darüber, welche Patienten bei einer übertragbaren Krankheit im Falle knapper intensivmedizinische Kapazitäten behandelt werden, nur nach ihrer aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit gefällt werden. Niemand soll bei der »Triage« benachteiligt werden, insbesondere nicht aufgrund einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der Ethnie, Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2022, Seite 4, Inland

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