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Razzia in Scholz’ Ministerium rechtswidrig

Osnabrück. Eine vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 ist vom Landgericht Osnabrück nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Laut der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom Donnerstag seien Formulierungen im Durchsuchungsbeschluss zu unbestimmt gewesen. Auch hätte die Staatsanwaltschaft Osnabrück vorher das Ministerium um Herausgabe von Unterlagen ersuchen müssen. Im Sommer 2021 hatte sie bei Ermittlungen gegen die Geldwäscheabteilung des Zolls Diensträume im damals von Olaf Scholz (SPD) geleiteten Bundesfinanzministerium durchsuchen lassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2022, Seite 4, Inland

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