4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 08.09.2022, Seite 1 / Ausland

Irak: Auflösung des Parlaments abgelehnt

Bagdad. Im Irak hat der Bundesgerichtshof einen Antrag zur Auflösung des Parlaments wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt. Eine Auflösung sei laut Verfassung nur mit einer absoluten Mehrheit der Abgeordneten möglich, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Beantragt werden könne der Schritt von einem Drittel der Parlamentarier oder vom Ministerpräsidenten. In diesem Fall hatte die Bewegung des Geistlichen Muktada Al-Sadr die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen gefordert. Die Entscheidung kam mehr als eine Woche nach tödlichen Zusammenstößen in Bagdad. Dort waren Al-Sadrs Unterstützer in die stark gesicherte »Grüne Zone« und den Regierungspalast eingedrungen. Hintergrund ist ein seit Monaten andauernder Machtkampf nach den Parlamentswahlen vor fast einem Jahr. (dpa/jW)

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