-
13.07.2022
- → Kapital & Arbeit
EU-Gericht: Erfolg für Nord Stream 2 AG
Luxemburg. Die vom russischen Energiekonzern Gasprom kontrollierte Nord Stream 2 AG darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die EU-Gasrichtlinie klagen. Das höchste europäische Gericht hob am Dienstag einen Beschluss des untergeordneten EU-Gerichts auf, das eine Klage des Unternehmens zunächst abgewiesen hatte. Ob das Urteil für die Nord Stream 2 AG mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit ohnehin nicht in Betrieb nehmen kann. Das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen des Ukraine-Kriegs von der Bundesregierung gestoppt. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
