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EU-Gericht: Erfolg für Nord Stream 2 AG

Luxemburg. Die vom russischen Energiekonzern Gasprom kontrollierte Nord Stream 2 AG darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die EU-Gasrichtlinie klagen. Das höchste europäische Gericht hob am Dienstag einen Beschluss des untergeordneten EU-Gerichts auf, das eine Klage des Unternehmens zunächst abgewiesen hatte. Ob das Urteil für die Nord ­Stream 2 AG mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit ohnehin nicht in Betrieb nehmen kann. Das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen des Ukraine-Kriegs von der Bundesregierung gestoppt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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