-
18.06.2022
- → Inland
Hartz-IV-Bezieher sollen Geld zurückzahlen
Stuttgart. Hartz-IV-Bezieher sollen in Baden-Württemberg wegen des Neun-Euro-Tickets Geld zurückzahlen. Die Jobcenter sollten nur tatsächlich anfallende Ticketkosten übernehmen, erklärte das Wirtschaftsministerium in Stuttgart den Badischen Neuesten Nachrichten (Freitagausgabe). Die SPD-Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke nannte das »grotesk«. Das Bundesarbeitsministerium erklärte einen Verzicht auf Rückforderungen für »sozialpolitisch sachgerecht«. Er lasse sich auch aus dem Sozialgesetzbuch herleiten. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!