Stuttgart. Hartz-IV-Bezieher sollen in Baden-Württemberg wegen des Neun-Euro-Tickets Geld zurückzahlen. Die Jobcenter sollten nur tatsächlich anfallende Ticketkosten übernehmen, erklärte das Wirtschaftsministerium in Stuttgart den Badischen Neuesten Nachrichten (Freitagausgabe). Die SPD-Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke nannte das »grotesk«. Das Bundesarbeitsministerium erklärte einen Verzicht auf Rückforderungen für »sozialpolitisch sachgerecht«. Er lasse sich auch aus dem Sozialgesetzbuch herleiten. (dpa/jW)