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»Cum-Ex«: Karlsruhe lässt Warburg-Bank abblitzen

Karlsruhe. Im »Cum-Ex«-Steuerraubkandal ist die Warburg-Bank am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, rund 176,5 Millionen Euro zurückzubekommen. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld des Hamburger Bankhauses einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag. Das Interesse der Allgemeinheit sei wichtiger als das der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangtes Vermögen nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2022, Seite 2, Inland

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