-
30.04.2022
- → Inland
»Cum-Ex«: Karlsruhe lässt Warburg-Bank abblitzen
Karlsruhe. Im »Cum-Ex«-Steuerraubkandal ist die Warburg-Bank am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, rund 176,5 Millionen Euro zurückzubekommen. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld des Hamburger Bankhauses einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag. Das Interesse der Allgemeinheit sei wichtiger als das der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangtes Vermögen nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!