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Kabinett bereitet sich auf Energiekrise vor

Berlin. Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für den Fall einer Energiekrise beschlossen. Wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium am Montag in Berlin mitteilte, geschah dies in einem schriftlichen Umlaufverfahren. Konkret geht es um eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes. Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer formuliert werden. Der Ukraine-Krieg habe zu einer angespannten Energiesituation geführt, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). »Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2022, Seite 1, Inland

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