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NPD-Beschwerde erfolgreich

Karlsruhe. Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 hat die Neonazipartei NPD vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Deren Berliner Landesliste sei damals zu Unrecht nicht vom Landeswahlausschuss zugelassen worden, teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht. Die Liste war nicht zugelassen worden, weil einer der Kreisverbände seine Delegierten für die Vertreterversammlung zu früh bestimmt hatte. Diese Delegierten hatten aber später an der Aufstellung der Landesliste gar nicht teilgenommen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2022, Seite 15, Antifaschismus

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