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»Hessentrojaner«: Rückschlag für Piraten

Karlsruhe. Eine Verfassungsbeschwerde der hessischen Piratenpartei gegen den »Hessentrojaner« hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen, wie es am Mittwoch erklärte. Die Beschwerde sollte eine Neuregelung zu Onlinedurchsuchungen und der Überwachung von Telekommunikation stoppen, wonach die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen Fernzugriff auf Festplatten bekommen und Telefonate über das Internet überwachen dürfen soll. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2022, Seite 4, Inland

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