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EuGH stärkt Beschäftigte mit Behinderung

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Beschäftigten mit Behinderung gestärkt. Wer wegen einer solchen Einschränkung seine bisherige Stelle nicht mehr ausüben kann, kann laut einem Urteil der Richter aus Luxemburg Anspruch auf eine für ihn passende Stelle im gleichen Unternehmen haben. Wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, darf ein Unternehmen jedoch nicht »unverhältnismäßig belastet« werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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