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Regierung: Kein kirchliches Sonderrecht

Berlin. Die Bundesregierung hat betont, dass es bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle im katholischen Erzbistum München und Freising kein kirchliches Sonderrecht geben wird. »Die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale wird nicht allein der Kirche überlassen«, versicherte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag in Berlin. Staatsanwaltschaften seien grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gebe es deshalb auch schon mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2022, Seite 4, Inland

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