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Kartellamt gegen Preisaufschläge bei Milch

Düsseldorf. Pauschale und branchenweite Preisaufschläge bei Milchprodukten zur Stützung der Milchbauern sind dem Kartellamt zufolge nicht zulässig. Vertreter der deutschen Milcherzeuger hatten dem Kartellamt ein abgestimmtes Finanzierungskonzept vorgestellt, wie die Wettbewerbshüter am Dienstag mitteilten. Das vorgelegte Finanzierungsmodell sei kartellrechtlich nicht zulässig, da es im Kern darum gehe, durch Absprachen höhere Milchpreise über die Lieferkette bis zum Milchregal an die Verbraucher durchzureichen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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