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Anzahl der Kläger gegen TÜV Süd vervielfacht

München. Im Zivilprozess gegen den TÜV Süd wegen eines Staudammbruchs in der brasilianischen Gemeinde Brumadinho hat das Landgericht München I den für den 1. Februar geplanten Termin zur Verkündung eines Urteils wieder aufgehoben. Die zuständige Zivilkammer habe den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung angeordnet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Grund sei, dass die bisher nur von sieben Klägern vertretene Klage auf 1.170 Klageparteien erweitert worden sei. Am bisher einzigen mündlichen Verhandlungstag im September waren Versuche einer gütlichen Einigung daran gescheitert, dass der TÜV Süd eine Verantwortung für den Dammbruch bestritt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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