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Rückforderung von Coronahilfen

Berlin. Im Frühjahr 2020 ausgezahlte »Coronasoforthilfen« müssen in großem Umfang zurückgezahlt werden. Insgesamt 287,8 Millionen Euro sollen Kleinunternehmen und Selbständige erstatten, berichtete das Handelsblatt am Mittwoch unter Berufung auf die zuständigen Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder. Mehr als 30.000 Unternehmen und Selbständige seien betroffen. Der Liquiditätsengpass fiel bei ihnen geringer aus als prognostiziert. Umsatzeinbrüche oder Zusatzkosten gehen nicht in die Rechnung ein. In bestimmten Fällen werden bei den Rückzahlungen auch Zinsen fällig.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2021, Seite 5, Inland

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