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24.11.2021
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EGMR: U-Haft für Juristen in Türkei »rechtswidrig«
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei am Dienstag wegen der »willkürlichen« Inhaftierung von mehr als 400 türkischen Richtern und Staatsanwälten nach dem gescheiterten Staatsstreich im Juli 2016 verurteilt. Einstimmig stellten die Richter in Strasbourg fest, dass die Untersuchungshaft für die insgesamt 427 Justizvertreter »rechtswidrig« gewesen sei, und verurteilte Ankara zur Zahlung von Schadenersatz von 5.000 Euro an jeden Betroffenen. Die Richter und Staatsanwälte waren wie Tausende Kollegen unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der Gülen-Sekte festgenommen worden, der die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan vorwirft, systematisch Militär, Polizei und Justiz unterwandert zu haben, um die Macht im Staat zu übernehmen. Die Regierung in Ankara ist bereits wiederholt vom EGMR für ihr Vorgehen verurteilt worden. (AFP/jW)
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