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21.10.20211 Leserbrief
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Poetische Gerechtigkeit
Buchpreis-Gewinnerin Antje Rávik Strubel hat die deutsche Rechtsprechung im Umgang mit sexualisierter Gewalt kritisiert. Es sei »erschreckend«, wie wenige Fälle überhaupt zur Anzeige kämen, sagte die Autorin am Mittwoch auf der Frankfurter Buchmesse. Noch viel seltener würden die Täter verurteilt. Ein Grund dafür sei, »dass den Frauen nicht geglaubt wird«. Anders als etwa in skandinavischen Ländern seien die Frauen zudem gezwungen, den Tätern vor Gericht wiederzubegegnen. Ihr Roman »Blaue Frau«, der am Montag mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet wurde, handelt von einer jungen Frau aus Tschechien, die in Deutschland vergewaltigt wird und nach Finnland flieht. Während sie an dem Buch schrieb, habe sie immer häufiger von sexuellen Übergriffen erfahren, auch im persönlichen Umfeld, erzählte die 47jährige auf dem »Blauen Sofa«. Dadurch sei ihr klargeworden, dass dies das Thema des Romans sein müsse. Beim Schreiben habe sie »zwischenzeitlich Zorn empfunden«, gab die Autorin zu. Sie habe dann mit dem Weiterschreiben gewartet, bis der Zorn sich abgekühlt habe – »sonst wird es eine Kampfschrift«. Die Wirkung eines literarischen Textes sei »subtiler«. Ziel sei es gewesen, ihrer Hauptfigur Adina »poetische Gerechtigkeit« widerfahren zu lassen, »wenn es schon keine andere Gerechtigkeit gibt«. (dpa/jW)
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Franz S. 29. Okt. 2021 um 11:06 UhrSchriftsteller aufgepasst! So gewinnt man hierzulande Preise. Sie können noch so gut schreiben, wenn bestimmte Zutaten fehlen, haben Sie keine Chance. Gleichsetzung Faschismus/Sozialismus muss dabeisein: »Sala, wie sie von Leonides zärtlich genannt wird, liebt die Leidenschaft, mit der er für ein Europa streitet, das neben Auschwitz auch den Gulag als ureigenes Problem anerkennt.« Vermeiden Sie unbedingt den Begriff Konterrevolution, statt dessen: »Adina, die erst in den Augen von Leonides zu Sala geworden ist, beschreibt sich als ›Kind der samtenen Revolution‹ von 1989.« Und wenn Sie dann noch Berlin zur »Hauptstadt Europas« machen, hätte sogar der bekannteste deutsche Reichskanzler seine helle Freude.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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