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Arbeitsschutzregeln in Pandemie verlängert

Berlin. Die Coronaarbeitsschutzverordnung ist am Mittwoch durch einen Beschluss des Bundeskabinetts verlängert und ergänzt worden. Firmen werden nun verpflichtet, Beschäftigte über Risiken einer Coronaerkrankung zu informieren sowie über die Möglichkeit einer Impfung. Betriebsärzte sollen bei Impfangeboten unterstützt, Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freigestellt werden. Die bestehenden Arbeitsschutzregeln werden fortgesetzt. Laut Arbeitsministerium treten die Änderungen zum 10. September in Kraft und gelten bis einschließlich 24. November, gekoppelt an die Dauer des Herrschens einer »epidemischen Lage von nationaler Tragweite«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2021, Seite 5, Inland

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