-
27.08.2021
- → Inland
Urteil: Plan für »Datteln IV« unwirksam
Münster. Auch der zweite Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk »Datteln IV« ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan der Stadt Datteln. Zur Begründung hieß es, dass die Wahl des Standortes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OVG lässt keine Revision zu. Geklagt hatten die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie Privatpersonen. Das OVG hatte den ursprünglichen Bebauungsplan 2009 für unwirksam erklärt. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!