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Urteil: Plan für »Datteln IV« unwirksam

Münster. Auch der zweite Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk »Datteln IV« ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan der Stadt Datteln. Zur Begründung hieß es, dass die Wahl des Standortes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OVG lässt keine Revision zu. Geklagt hatten die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie Privatpersonen. Das OVG hatte den ursprünglichen Bebauungsplan 2009 für unwirksam erklärt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.08.2021, Seite 4, Inland

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