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Mindestlohnbetrüger: Auftragssperre zulässig

Berlin. Zahlt ein Unternehmen seinen Beschäftigten weniger als den Mindestlohn, kann es von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Zu dem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten, wie dpa am Sonntag meldete. Die mögliche Vergabesperre betreffe »sämtliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge«, heißt es darin. Damit sich die Auftraggeber über Mindestlohnverstöße informieren können, ist laut den Wissenschaftlichen Parlamentsdiensten auch ein Melderegister für Mindestlohnbetrüger zulässig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.08.2021, Seite 9, Kapital & Arbeit

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