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Freier Zugriff auf Gesetze verzögert

Berlin. Die digitale Veröffentlichung rechtskräftiger Gesetze wird doch nicht 2022 starten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervorgeht. Laut Bundesjustizministerium wird Anfang 2023 eine erste Umsetzungsstufe der »E-Verkündung« erreicht, für einen vollständigen Ausbau wurde kein Zeitraum genannt. Die digitale Veröffentlichung soll Gesetzestexte einheitlich und kostenlos verfügbar machen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2021, Seite 4, Inland

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