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EuGH: Facebook und Co. auch im Ausland haftbar
Luxemburg. Nationale Datenschutzbehörden können in Ausnahmefällen gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuungunsten von Facebook hervor. Hintergrund ist ein Verfahren aus Belgien. Das zuständige nationale Gericht hatte befunden, »dass das soziale Netzwerk Facebook die belgischen Internetnutzer nicht ausreichend über die Erhebung und Nutzung der betreffenden Informationen informiert habe«, referiert der EuGH die damalige Entscheidung. (dpa/jW)
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