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Klage von Geflüchtetem teils erfolgreich

Stuttgart. Die Klage eines Geflüchteten gegen das Land Baden-Württemberg wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt (siehe jW vom Freitag) hatte teilweise Erfolg. So stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer Entscheidung am Freitag fest, dass die »Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmalhandschließen« bei der Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 rechtswidrig gewesen sei. Die Klage des Mannes gegen die Maßnahmen bei seiner Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.02.2021, Seite 4, Inland

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