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Hessen: Verteilung von Mandaten rechtmäßig

Wiesbaden. Die hessische Landtagswahl vom Oktober 2018 und die Verteilung der Mandate im Landtag sind gültig und rechtens. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden lehnte am Montag Beschwerden der AfD-Fraktion und eines weiteren Wahlberechtigten über die Mandatsverteilung im Landesparlament ab. Die AfD hatte geklagt, weil die Ausgleichsmandate angeblich falsch berechnet worden seien. Die Gesamtzahl der Abgeordneten müsse sich um eins auf 138 erhöhen, der zusätzliche Sitz stehe der AfD zu. Sie scheiterte schon im Dezember 2019 vor dem Wahlprüfungsgericht mit einem Einspruch. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2021, Seite 4, Inland

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