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Aus: Ausgabe vom 12.12.2020, Seite 4 / Inland

Karlsruhe beanstandet »Antiterrordatei«

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher in der »Antiterrordatei« vorgesehene erweiterte Datennutzung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Ein Satz, der das sogenannte Data-Mining zur Verfolgung von Terrorismus erlaubt, verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Laut Antiterrordateigesetz von 2006 werden in einer beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei bestimmte Daten von Menschen gespeichert, die des Terrorismus oder der Terrorunterstützung verdächtigt werden. Zugriff darauf haben das BKA, die Landeskriminalämter und die Geheimdienste. (AFP/jW)