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Gutachten: Kaum Handhabe gegen König

Tutzing. Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als »Privatperson«.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte dem König kürzlich mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Die Linke fordert, dem König den Aufenthalt in Deutschland ganz zu verweigern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.11.2020, Seite 4, Inland

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