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Urteil stärkt Recht auf Familiennachzug

Leipzig. Wer mit ausländischer Staatsbürgerschaft bereits in einem anderen EU-Staat internationalen Schutz genießt, kann dennoch als Angehöriger von Geflüchteten in der BRD einen sogenannten Aufenthaltstitel bekommen. Zwar sei ein Asylantrag in dem Fall unzulässig, wenn er aufgrund von drohender Gefahr gestellt werde, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits am Dienstag. Schutz in einem anderen Land verhindere aber nicht den internationalen Familienschutz, der »von einem schutzberechtigten Familienangehörigen« abgeleitet sei. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.2020, Seite 4, Inland

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