-
19.11.2020
- → Inland
Urteil stärkt Recht auf Familiennachzug
Leipzig. Wer mit ausländischer Staatsbürgerschaft bereits in einem anderen EU-Staat internationalen Schutz genießt, kann dennoch als Angehöriger von Geflüchteten in der BRD einen sogenannten Aufenthaltstitel bekommen. Zwar sei ein Asylantrag in dem Fall unzulässig, wenn er aufgrund von drohender Gefahr gestellt werde, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits am Dienstag. Schutz in einem anderen Land verhindere aber nicht den internationalen Familienschutz, der »von einem schutzberechtigten Familienangehörigen« abgeleitet sei. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!