Zum Inhalt der Seite
Film

Piepen, Küken, Hasen

Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits »Keinohrhasen« und »Zweiohrküken«. Das Landgericht Berlin gab nach Angaben vom Dienstag in erster Instanz dem Auskunftsbegehren gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme sowie gegen einen Film- und Medienkonzern im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme statt. Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. »Keinohrhasen« war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino, auch »Zweiohrküken« lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der »Fairnessparagraph« im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2020, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!