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Novelle für leichtere Einbürgerung geplant

Berlin. Die erleichterte Einbürgerung der Nachfahren von Verfolgten des Naziregimes soll per Gesetz geregelt werden. Damit wird ein rechtlicher Anspruch geschaffen. Dafür hatten sich Verbände der Betroffenen ausgesprochen. Wie die Deutsche Presseagentur bereits vergangenen Donnerstag erfuhr, plädiert das zuständige Bundesinnenministerium für eine großzügigere Regelung. Die geplante Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Eltern und ihre Kinder zukünftig auch dann von der erleichterten Einbürgerung profitieren, wenn beide nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurden. Wer als Nachfahre von Naziopfern die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte und im Ausland wohnt, kann einen deutschen Pass beantragen. Der Antrag ist kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten darf man behalten. Betroffene müssen nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die damals verfolgt wurden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2020, Seite 15, Antifaschismus

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