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Aus: Ausgabe vom 18.09.2020, Seite 1 / Inland

Berlin: Volksbegehren für Enteignung zulässig

Berlin. Nach monatelangen rechtlichen Prüfungen hat die Berliner Innenverwaltung das geplante Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für formal zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Damit könnte eine großangelegte Unterschriftensammlung in wenigen Monaten beginnen. Zunächst muss sich allerdings der »rot-rot-grüne« Senat zu dem bundesweit einmaligen Vorhaben positionieren, danach das Abgeordnetenhaus.

Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« will Unternehmen vergesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Vorjahr 77.000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen. Die lange rechtliche Prüfung hatte die Initiative als »Verschleppungs- und Blockadetaktik« kritisiert. (dpa/jW)