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Aus: Ausgabe vom 11.07.2020, Seite 4 / Inland

Fall Lübcke: Verfahren abgetrennt

Karlsruhe. Im Mordfall Lübcke hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen den mitverdächtigen Waffenhändler abgegeben. Zuständig ist nun die Staatsanwaltschaft Paderborn, wie ein Sprecher in Karlsruhe gegenüber dpa sagte. Der 65jährige soll dem Hauptangeklagten Stephan Ernst 2016 die Waffe verkauft haben, mit der Anfang Juni 2019 der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen wurde. Deswegen werden dem Mann noch fahrlässige Tötung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, aber nicht mehr Beihilfe. Für die Verfolgung dieser Straftaten ist die Bundesanwaltschaft nicht zuständig. Ernst und sein mutmaßlicher Helfer Markus Hartmann stehen seit Juni in Frankfurt am Main vor Gericht. (dpa/jW)