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29.05.2020
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Berliner Gericht weist AfD-Eilanträge ab
Berlin. Die AfD-Jugendorganisation und der völkische »Flügel« der Partei dürfen nach Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2019 als Verdachtsfälle genannt werden. Damit wurden zwei Eilanträge der AfD abgewiesen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, lägen sowohl zur »Jungen Alternative« als auch zum »Flügel« hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass die zentrale politische Vorstellung sei, »das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten« und »Fremde« möglichst auszuschließen. Dieses Volks- und Menschenbild verstoße gegen die Menschenwürde. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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