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Aus: Ausgabe vom 26.05.2020, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Verjährung von »Cum-Ex«-Fällen droht

Frankfurt. Die juristische Aufarbeitung des milliardenschweren »Cum-Ex«-Steuerskandals stockt. »Wenn die Dinge nicht beschleunigt werden, droht in einigen Fällen die absolute Verjährung«, sagte Stefan Weismann, der Präsident des Landgerichts Bonn, dem Handelsblatt. »Weil es um bandenmäßigen Betrug geht, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre«, sagte Weismann. Das sei im Prinzip eine lange Zeit. Aber die Mehrheit der Cum-Ex-Geschäfte, die es zu bewerten gelte, lag zwischen 2007 und 2009. Die erste Verjährungsfrist wäre also 2027 überschritten. Bei der Vielzahl der Fälle ist das nicht mehr allzu fern.

(Reuters/jW)

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