Zum Inhalt der Seite

Auf 3.025 Seiten NSU-Urteil begründet

München. 93 Wochen nach dem Richterspruch im Münchner NSU-Prozess gegen die zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag seine schriftliche Urteilsbegründung abgegeben. Sie umfasst 3.025 Seiten, wie das Gericht mitteilte. Das OLG hat damit die Frist gewahrt, in der nach dem gut fünfjährigen Verfahren die schriftliche Begründung »zu den Akten gebracht« werden musste. Nach Zustellung der Urteilsgründe haben die Prozessbeteiligten, die Revision eingelegt haben, einen Monat Zeit, um diese zu begründen. Dann muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die OLG-Entscheidung überprüfen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.04.2020, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!