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Leichtere Gründungen von Betriebsräten

Düsseldorf. Die Gründung und Wahl von Betriebsräten soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erleichtert werden. »Das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll verpflichtend werden«, sagte der SPD-Politiker der Rheinischen Post (Freitagausgabe). Bisher liegt die gesetzliche Grenze für das vereinfachte Wahlverfahren dem Bericht zufolge bei 50 Mitarbeitern – es sieht eine schnellere, weniger bürokratische Wahl der Beschäftigtenvertreter vor, als sie in größeren Betrieben vorgeschrieben ist.

»Das ist wichtig für mehr Mitbestimmung.« Denn »in Zeiten des digitalen Wandels müssen die Rechte von Beschäftigten gesichert werden«, sagte Heil. »Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde ich im kommenden Jahr vorlegen.« Zugleich will Heil demnach ein »Initiativrecht von Betriebsräten für Weiterbildung und Qualifizierung« schaffen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2019, Seite 5, Inland

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