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Urteil gegen Türkei wegen Öcalan-Anwälten

Strasbourg. Die Türkei ist wegen der Beschlagnahme von Dokumenten von drei Anwälten des inhaftierten Gründers und Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Das Gericht in Strasbourg erklärte am Dienstag, die Beschlagnahme der elektronischen Daten der Anwälte und die Weigerung, sie zurückzugeben oder zu zerstören, seien »in einer demokratischen Gesellschaft nicht nötig« gewesen. Die Anwälte hatten sich im Jahr 2012 an das Tribunal in Strasbourg gewandt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2019, Seite 2, Ausland

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