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Helfer hochwillkommen

Wann und wo? Wir sagen bescheid

Von jW-Aktionsbüro

Liebe Leserinnen und Leser, der Hinweis an dieser Stelle auf unseren ungeordneten Keller führte schon zu einem Aufräumangebot. Das war sehr freundlich, aber wir konnten es noch nicht annehmen: Es lohnt sich erst, wenn der Sperrmüllcontainer vor der Tür steht. Manches muß beim Umzug auch mit, z.B. unsere Klappbänke und -tische, die wir für unsere Stände am 1. Mai in Berlin gerade raus- und reingeräumt haben. In der heißen Phase des Umzugs sind Helfer hochwillkommen. Wann und wo sagen wir rechtzeitig.

* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2003, Seite 5, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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