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Aus: Ausgabe vom 25.10.2019, Seite 5 / Inland

Karlsruhe kippt Regelung zu Zweitwohnungssteuer

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zweitwohnungssteuern in zwei bayerischen Gemeinden gekippt und dabei klare Vorgaben für die Berechnung gemacht. Die Regelungen in Oberstdorf und Sonthofen verstoßen nach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gegen den Gleichheitssatz, weil die Berechnung auf Grundlage der Einheitswerte für Grundstücke von 1964 erfolgt. Dies hatte das Gericht im Jahr 2018 bereits bei der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. (AFP/jW)