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EU-Gericht stärkt Funke-Medien

Luxemburg. »Damit eine geistige Schöpfung als eine eigene des Urhebers angesehen werden kann, muss darin seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommen«, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag verkündeten Beschluss (Az C-469/17) fest.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit wegen der Veröffentlichung militärischer Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr, die Verschlussachen sind. Als »Afghanistan-Papiere« waren auf dem Onlineportal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) 2012 Teile davon erschienen. Die WAZ gehört zur Funke-Mediengruppe. Der Bund leitete zwar kein Strafverfahren wegen der Verbreitung vertraulicher Informationen ein, klagte aber wegen der Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung. Jetzt muss der Bundesgerichtshof abschließend entscheiden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2019, Seite 15, Medien

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