-
17.07.2019
- → Inland
Cum-Ex-Betrüger kommen vor Gericht
Frankfurt am Main. Zwei ehemalige Aktienhändler müssen sich vor dem Landgericht Bonn wegen Betrug bei Aktiengeschäften (»Cum-Ex«) verantworten. Das Landgericht habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zugelassen, berichtete das Handelsblatt (Dienstagausgabe). Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Briten vor, einen Steuerschaden von mehr als 440 Millionen Euro verursacht zu haben. Bei den »Cum-Ex«-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!