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Cum-Ex-Betrüger kommen vor Gericht

Frankfurt am Main. Zwei ehemalige Aktienhändler müssen sich vor dem Landgericht Bonn wegen Betrug bei Aktiengeschäften (»Cum-Ex«) verantworten. Das Landgericht habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zugelassen, berichtete das Handelsblatt (Dienstagausgabe). Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Briten vor, einen Steuerschaden von mehr als 440 Millionen Euro verursacht zu haben. Bei den »Cum-Ex«-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2019, Seite 5, Inland

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